SCHUFA-Eintrag
löschen lassen

Negative Einträge können Ihre Bonität massiv beeinträchtigen. Erfahren Sie, wie Sie fehlerhafte oder veraltete Einträge entfernen lassen.

SCHUFA-Auskunft anfordern
3
Jahre Löschfrist
0
Tage bei Fehlern
100%
Rechtlich

Negative SCHUFA-Einträge im Überblick

1

Mahnbescheid

Hoch

Gerichtlicher Mahnbescheid wegen unbezahlter Forderungen

Speicherdauer: 3 Jahre nach Begleichung
2

Vollstreckungsbescheid

Sehr hoch

Gerichtlich angeordnete Zwangsvollstreckung

Speicherdauer: 3 Jahre nach Erledigung
3

Inkasso-Verfahren

Hoch

Forderung wurde an Inkasso-Unternehmen abgegeben

Speicherdauer: 3 Jahre nach Begleichung
4

Privatinsolvenz

Kritisch

Eröffnetes Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung

Speicherdauer: 3 Jahre nach Restschuldbefreiung
5

Haftbefehl zur Erzwingung

Kritisch

Haftbefehl wegen nicht abgegebener Vermögensauskunft

Speicherdauer: 3 Jahre nach Erledigung
6

Kreditkündigung

Sehr hoch

Bank hat Kredit wegen Zahlungsverzug gekündigt

Speicherdauer: 3 Jahre

In 7 Schritten zur Löschung

So lassen Sie negative SCHUFA-Einträge professionell entfernen

1

SCHUFA-Auskunft anfordern

Fordern Sie Ihre aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft an, um alle gespeicherten Einträge zu sehen.

Auskunft anfordern
2

Einträge sorgfältig prüfen

Prüfen Sie alle Einträge auf Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit. Achten Sie auf Löschfristen.

3

Fehlerhafte Einträge identifizieren

Markieren Sie alle Einträge, die fehlerhaft, veraltet oder unrechtmäßig sind.

4

Löschung schriftlich beantragen

Schreiben Sie die SCHUFA an und fordern Sie die Löschung. Begründen Sie und setzen Sie eine 14-Tages-Frist.

5

Nachweise beifügen

Fügen Sie Zahlungsbelege, Vergleichsvereinbarungen oder Verjährungsnachweise bei.

6

Bearbeitungsfrist abwarten

Die SCHUFA hat 4 Wochen Zeit. Bei Nichtreaktion können Sie Beschwerde einreichen.

7

Löschung kontrollieren

Fordern Sie erneut eine Auskunft an und prüfen Sie, ob die Einträge gelöscht wurden.

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Gesetzliche Löschfristen

Eintrag-Art
Löschfrist
Bedingung
Kreditanfragen
12 Monate
Automatisch
Laufende Kredite
3 Jahre
Nach Tilgung
Girokonten
3 Jahre
Nach Kündigung
Mahnbescheid
3 Jahre
Nach Erledigung
Vollstreckung
3 Jahre
Nach Erledigung
Inkasso
3 Jahre
Nach Begleichung
Privatinsolvenz
3 Jahre
Nach Restschuldbefreiung
Haftbefehl
3 Jahre
Nach Erledigung

Wichtiger Hinweis

Die 3-Jahres-Frist beginnt erst mit dem Kalenderjahresende des Jahres, in dem die Forderung beglichen wurde. Ein am 15. März 2024 beglichener Eintrag wird also erst am 31. Dezember 2027 gelöscht.