SCHUFA-Eintrag
löschen lassen
Negative Einträge können Ihre Bonität massiv beeinträchtigen. Erfahren Sie, wie Sie fehlerhafte oder veraltete Einträge entfernen lassen.
SCHUFA-Auskunft anfordernNegative SCHUFA-Einträge im Überblick
Mahnbescheid
HochGerichtlicher Mahnbescheid wegen unbezahlter Forderungen
Vollstreckungsbescheid
Sehr hochGerichtlich angeordnete Zwangsvollstreckung
Inkasso-Verfahren
HochForderung wurde an Inkasso-Unternehmen abgegeben
Privatinsolvenz
KritischEröffnetes Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung
Haftbefehl zur Erzwingung
KritischHaftbefehl wegen nicht abgegebener Vermögensauskunft
Kreditkündigung
Sehr hochBank hat Kredit wegen Zahlungsverzug gekündigt
In 7 Schritten zur Löschung
So lassen Sie negative SCHUFA-Einträge professionell entfernen
SCHUFA-Auskunft anfordern
Fordern Sie Ihre aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft an, um alle gespeicherten Einträge zu sehen.
Auskunft anfordernEinträge sorgfältig prüfen
Prüfen Sie alle Einträge auf Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit. Achten Sie auf Löschfristen.
Fehlerhafte Einträge identifizieren
Markieren Sie alle Einträge, die fehlerhaft, veraltet oder unrechtmäßig sind.
Löschung schriftlich beantragen
Schreiben Sie die SCHUFA an und fordern Sie die Löschung. Begründen Sie und setzen Sie eine 14-Tages-Frist.
Nachweise beifügen
Fügen Sie Zahlungsbelege, Vergleichsvereinbarungen oder Verjährungsnachweise bei.
Bearbeitungsfrist abwarten
Die SCHUFA hat 4 Wochen Zeit. Bei Nichtreaktion können Sie Beschwerde einreichen.
Löschung kontrollieren
Fordern Sie erneut eine Auskunft an und prüfen Sie, ob die Einträge gelöscht wurden.
Auskunft anfordernGesetzliche Löschfristen
Wichtiger Hinweis
Die 3-Jahres-Frist beginnt erst mit dem Kalenderjahresende des Jahres, in dem die Forderung beglichen wurde. Ein am 15. März 2024 beglichener Eintrag wird also erst am 31. Dezember 2027 gelöscht.